Kinder und Jugendliche in Brandenburg haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, ihren jeweiligen Lern- und Leistungsfähigkeiten entsprechend optimal gefördert und gefordert zu werden.
Ausgewählte Gymnasien oder Gesamtschulen mit »Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK)« bieten ab der Jahrgangsstufe 5 ein spezielles Konzept zur Förderung von besonders begabten und leistungsstarken Schülerinnen und Schülern an. Schulen »mit besonderer Prägung« fördern spezifische Begabungsprofile an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Schulen mit fachlichen Schwerpunkten in der Sekundarstufe I fördern gezielt Begabungen und Neigungen.
Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK)
Allgemeine Informationen
Unter Beibehaltung der sechsjährigen Grundschule im Land Brandenburg können besonders begabte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler bereits nach vier Jahren Grundschulzeit an ausgewählten Gymnasien oder Gesamtschulen in sogenannten Leistungs- und Begabungsklassen lernen. Diese Schulen bieten ein spezielles Konzept zur Förderung von besonders begabten und leistungsstarken Schülerinnen und Schülern an. Damit setzt Brandenburg auf eine an Regelschulen angesiedelte schulische Förderung von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern.
Das Brandenburgische Schulgesetz sieht vor, dass die Einrichtung von Leistungs- und Begabungsklassen ab Jahrgangsstufe 5 an bis zu 35 Schulstandorten in öffentlicher und anteilig in freier Trägerschaft möglich ist. Die Förderung erfolgt schwerpunktmäßig im Rahmen der regulären Unterrichtszeiten durch Individualisierung, Verdichtung von Lernprozessen und durch zusätzliche obligatorische Unterrichtsangebote. Unabhängig davon gelten die Anforderungen der Rahmenlehrpläne sowie die für die jeweiligen Schulstufen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Eignungsfeststellung und Auswahlverfahren
Voraussetzung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse ist, dass auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 die Notensumme 5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht nicht überschritten wird. Mit der Empfehlung der Grundschule melden die Eltern ihr Kind an der gewünschten Schule mit einer genehmigten LuBK an. Die Eignung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse wird durch die Schulleiterin oder den Schulleiter der aufnehmenden Schule auf Grundlage der Empfehlung der Grundschule, eines prognostischen Tests und eines Eignungsgespräches festgestellt.
Spezielle Förderkonzepte
Die Leistungs- und Begabungsklassen widmen sich durch entsprechende Profilbildung der Förderung von Schülerinnen und Schülern, die sich durch überdurchschnittliche Fähigkeiten, ihre Interessen und ihre Leistungsbereitschaft auszeichnen. Auf der Grundlage ihrer spezifischen Möglichkeiten und Voraussetzungen können die Schulen Leistungs- und Begabungsklassen mit
- sprachlichem,
- musisch-künstlerischem,
- gesellschaftswissenschaftlichem oder
- mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem
Profil einrichten. Kombinationen der genannten Profile sind möglich. Schulen können auch darauf verzichten, sich schwerpunktmäßig auszurichten und sich stattdessen die Förderung der unterschiedlichen individuellen Begabungsprofile der Schülerinnen und Schüler zur Aufgabe machen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
LuBK-Standorte
Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
Staatliches Schulamt Cottbus
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
Staatliches Schulamt Neuruppin
Schulen mit fachlichen Schwerpunkten in der Sekundarstufe I
Viele weiterführende allgemeinbildende Schulen in Brandenburg bieten in der Sekundarstufe I mit fachlicher und thematischer Schwerpunktsetzung in unterschiedlichen Fächern einen vertiefenden Unterricht an, um Schülerinnen und Schüler mit besonderen Neigungen und Begabungen gezielt zu fördern.
Nicht-gymnasiale Schulen mit fachlichem Schwerpunkt
Wahlpflichtbereiche zur gezielten Förderung von Begabungen und Neigungen
Oberschulen des Landes Brandenburg sind Sekundarstufe I-Schulen (Jahrgangsstufen 7 bis 10) zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR) und zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR). Sie haben die Möglichkeit, eigene fachliche Schwerpunkte zu setzen und können im Rahmen der Profilierung bestimmte Begabungen und Neigungen ihrer Schülerinnen und Schüler gezielt fördern.
Über den Wahlpflichtbereich werden insbesondere sportlich und künstlerisch interessierte Schülerinnen und Schüler gefördert. Bei besonderen Leistungen wird zudem die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt. Damit steht Schülerinnen und Schülern je nach erreichtem Schulabschluss neben den beruflichen Bildungsgängen auch der Eintritt in die Fachoberschule bzw. bei besonderen Leistungen in die Oberstufe einer Gesamtschule, eines Gymnasiums oder eines beruflichen Gymnasiums offen.
Allgemeine Informationen zu Oberschulen finden Sie auf der Website des Bildungsservers Berlin-Brandenburg.
Gymnasien mit fachlichem Schwerpunkt
Individuelle Förderung durch Unterrichtsschwerpunkte
Gymnasien mit fachlichen Schwerpunkten tragen auf vielfältige Weise dazu bei, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungsprofilen individuell angemessen zu fördern. Die Auswahl reicht hier von bilingualem Unterricht über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit musikalisch-künstlerischen Begabungen zu spezieller Förderung in den MINT-Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.
Schulen mit Schwerpunkt MINT
MINT-freundliche Schulen
Schulen aller Schularten mit Profilbildung in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern können sich als »MINT-freundliche Schule« bewerben. Alle zertifizierten brandenburgischen Schulen finden Sie auf dieser Webseite der Initiative MINT Zukunft schaffen!
MINT-EC-Schulen
MINT-EC ist das nationale Excellence-Schulnetzwerk von Schulen mit Sekundarstufe II und ausgeprägtem Profil in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT).
Zu den zertifizierten MINT-EC-Schulen im Land Brandenburg gehören folgende Gymnasien:
Schulen mit besonderer Prägung
Schulen mit besonderer Prägung fördern spezifische Begabungsprofile an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Es handelt sich entweder um Spezialschulen oder um Schulen mit Spezialklassen. Zu den Spezialschulen gehören sowohl die sportbetonten Gesamtschulen, die Spezialschulen mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Richtung als auch die Musikbetonte Gesamtschule Paul Dessau in Zeuthen und das Niedersorbische Gymnasium in Cottbus.
Grundsätzlich gelten für die Aufnahme an einer Spezialschule bzw. in eine Spezialklasse die Aufnahmebedingungen und die Verfahrensschritte des Aufnahmeverfahrens in die Sekundarstufe I (Ü7-Verfahren). Je nach Besonderheit der Schule gelten zusätzliche Aufnahmekriterien und Verfahren zur Eignungsfeststellung.
Schulen mit besonderer Prägung
Informationen zu Schulen mit besonderer Prägung finden Sie auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg.
Schulen mit besonderer Prägung
Informationen zum Aufnahmeverfahren (Ü7-Verfahren) stellt diese Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport bereit.
Gesamtschulen und Oberschulen
Spezialklassen für sportlich begabte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I
Die Friedrich-Ludwig-Jahn-Oberschule in Luckenwalde bietet ab der Klasse 7 Begabungsförderung in der Sportart Ringen an. In der Gesamtschule Prinz-von-Homburg in Neustadt (Dosse) werden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 besonders leistungsfähige und begabte Schülerinnen und Schüler in der Sportart Reiten gefördert.
Begabtenförderung Sport
Informationen zu leistungsorientiertem Kinder- und Jugendsport finden Sie auf der Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und Gymnasien
Spezialschulen und Spezialklassen für Sport oder Mathematik, Naturwissenschaften und Technik
Zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit spezifischen Begabungsprofilen haben sich im Land Brandenburg seit vielen Jahren Schulen mit besonderer Prägung bewährt, darunter die sportbetonten Gesamtschulen und die Spezialschulen mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Richtung.
Sportbetonte Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe
In Klassen und Kursen der Spezialschule/Spezialklasse Sport werden sportlich besonders leistungsstarke und begabte Schülerinnen und Schüler in der Regel von der 7. bis zur 13. Jahrgangsstufe gezielt gefördert. Individuelle sportliche Förderpläne können die reguläre Schulzeit bis zum Abitur jedoch auch verlängern.
Die Förderung erfolgt schwerpunktmäßig im Rahmen der regulären Unterrichtszeiten und durch zusätzliche fakultative Unterrichtsangebote. Optimale Lern- und Entwicklungsbedingungen sind für sportlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler durch Individualisierung und Flexibilisierung der Schullaufbahn möglich. Die Spezialschulen, die zugleich auch Eliteschulen des Sports sind, und die Spezialklassen Sport ermöglichen eine Basisförderung sportlicher Begabungen in der Sekundarstufe I. Die Anschlussförderung in der Sekundarstufe II wird durch den Olympiastützpunkt und die Sportverbände abgesichert.
Die folgenden drei Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und Internat verfügen über je ein spezifisches Sportartenprofil:
Gymnasien mit erweiterter Ausbildung in Mathematik, Naturwissenschaften, Technik
Zwei mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Spezialschulen fördern besonders begabte und leistungsstarke Kinder und Jugendliche auf diesem Gebiet gezielt dadurch, dass sie ihnen durch die Schaffung einer kreativen Umgebung ein niveauvolles, effektives und nachhaltiges Lernen ermöglichen. Beide Schulen bieten im Rahmen der sogenannten Vorfeldarbeit Arbeitsgemeinschaften für interessierte und begabte Grundschülerinnen und Grundschüler an. Beiden Gymnasien ist ein Internat angegliedert.
Spezialschulen mit musisch-ästhetischer Prägung und mit sprachlicher Prägung
An der Musikbetonten Gesamtschule Paul Dessau Zeuthen gibt es Musikbetonte Klassen und Spezialklassen für Musik und Kunst.
Das Niedersorbische Gymnasium in Cottbus fördert die Vermittlung von Kenntnissen der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur.
Rechtliche Grundlagen
Aufnahme in eine Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK)
Besonders leistungsstarke und begabte Schülerinnen und Schüler können ab Jahrgangsstufe 5 an ausgewählten Gymnasien und Gesamtschulen in Leistungs- und Begabungsklassen besonders gefördert werden. Eignungsfeststellung und Auswahlverfahren zur Aufnahme in eine LuBK sind in der Verordnung über die Genehmigung von Leistungs- und Begabungsklassen und über die Aufnahme in Leistungs- und Begabungsklassen (Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung - LuBKV), Abschnitt 3 § 9 und 10, geregelt.
Schulen mit besonderer Prägung
Das für Schule zuständige Ministerium kann gemäß § 8 des Brandenburgischen Schulgesetzes Schulen genehmigen, sich als Schule mit besonderer Prägung (Spezialschule) zu organisieren, soweit diese Schule einen Schulversuch gemäß § 8 BbgSchulG erfolgreich abgeschlossen hat oder eine dem Antrag entsprechende Genehmigung bereits einer anderen Schule im Land Brandenburg erteilt wurde. Die Genehmigung kann auf einen oder mehrere Klassenzüge beschränkt werden (Spezialklassen).
Drehtürmodell
Die Teilnahme am Unterricht höherer Klassen in einzelnen Fächern im Sinne des Drehtürmodells ist entsprechend der jeweiligen schulischen Gegebenheiten möglich und wird gemäß den Voraussetzungen an der Einzelschule organisiert. Landesweite einheitliche Regelungen gibt es nicht.
Überspringen in der Sekundarstufe I
Auch in der Sekundarstufe I können Klassen übersprungen werden. Laut der Sekundarstufen I-Verordnung (Sek I-V) § 15 Abs. 7 können Schülerinnen und Schüler auf Antrag ihrer Eltern vorversetzt werden und dadurch eine Jahrgangsstufe überspringen, wenn die bisherigen Leistungen eine erfolgreiche Mitarbeit in der höheren Jahrgangsstufe erwarten lassen und wenn sie dadurch in ihrer Lernentwicklung besser gefördert werden können. Die Vorversetzung erfolgt in der Regel zum Ende des Schulhalbjahres oder des Schuljahres. Mit der Vorversetzung am Ende der Jahrgangsstufe 9 am Gymnasium gilt der Realschulabschluss / die Fachoberschulreife als erworben. Die Vorversetzung in der Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium ist nicht zulässig. Mit der Vorversetzung am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder in der Jahrgangsstufe 10 der Gesamtschule gelten der Realschulabschluss /die Fachoberschulreife und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe als erworben.