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Grundschulen und weiterführende Schulen in Hessen setzen eine Vielzahl von Maßnahmen ein, um leistungsstarke und potenziell besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern. Eine Förderung erfolgt sowohl im Rahmen des Regelunterrichts aufgrund von Binnendifferenzierung und Individualisierung als auch im innerschulischen Kontext durch eine Vielfalt an Akzelerations- und Enrichmentmaßnahmen. Diese können aus der vorzeitigen Einschulung, einer flexiblen Schuleingangsphase, einem Überspringen von Jahrgangsstufen, einer jahrgangsübergreifenden Förderung bei Teilleistungsstärken bzw. einem Teilunterricht in höheren Klassen, der Bildung von Klassen mit bestimmten Schwerpunktsetzungen, bilingualem Unterricht oder der Einrichtung von Zusatzfächern bzw. Zusatzkursen bestehen. Die Schulen entscheiden dabei eigenverantwortlich, welche Maßnahmen für ihre Schülerinnen und Schüler vornehmlich geeignet sind und entwickeln schulspezifische Ansätze.

Kooperation »Perspektiven für die Begabtenförderung« 

Im Rahmen des länderübergreifenden Projekts »Perspektiven für die Begabtenförderung« arbeiten Hessen, Bayern und Sachsen seit Dezember 2015 eng zusammen, um leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gezielt zu unterstützen. Das Ziel ist der Austausch zwischen Schulen, Netzwerken und Beratungsstellen der Länder, um erfolgreiche Konzepte und innovative Methoden gegenseitig nutzbar zu machen.

Aus jedem der drei beteiligten Bundesländer nehmen acht Gymnasien teil. In Hessen sind dies die Internatsschule Schloss Hansenberg sowie sieben weitere Gymnasien. Die Schulen bilden sogenannte »Tridems«, bestehend aus jeweils drei Schulen der verschiedenen Bundesländer. Diese Tridems organisieren eigenständig Hospitationen und Austauschformate, um die Begabungsförderung kontinuierlich zu verbessern. Regelmäßige Fortbildungen und Fachtagungen unterstützen die Schulen dabei, Erfahrungen auszutauschen und neue Impulse für die Praxis zu gewinnen.

Das Projekt wurde beginnend 2023 in die zweite Phase der Bund-Länder-Initiative »Leistung macht Schule (LemaS)« integriert. Alle Infos zu »LemaS« erhalten Sie hier im LänderSPECIAL Hessen. Die am Projekt »Perspektiven für die Begabtenförderung« beteiligten Schulen sehen Sie im folgendem Abschnitt.

Internatsschule Schloss Hansenberg

Die Internatsschule Schloss Hansenberg (ISH) in Geisenheim ist ein in der Trägerschaft des Landes Hessen befindliches Oberstufengymnasium mit mathematisch-naturwissenschaftlichem und politisch-wirtschaftlichem Schwerpunkt. Gemäß ihrem Motto »Begabung entfalten – Gemeinschaft gestalten« ist es der Schule ein zentrales Anliegen, besonders leistungsmotivierte, leistungsstarke und sozial engagierte Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie zu Persönlichkeiten heranzubilden, die in besonderem Maße fähig und willens sind, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Das pädagogische Konzept, bei dem Schul- und Internatsbetrieb ineinandergreifen, wird kontinuierlich weiterentwickelt und evaluiert.

Schülerinnen und Schüler, die in den Internatsbereich des Gymnasiums Schloss Hansenberg aufgenommen werden und deren Familien nur über begrenzte wirtschaftliche Möglichkeiten verfügen, können für die jährlich anfallenden Internatskosten eine finanzielle Unterstützung beim Nassauischen Zentralstudienfonds beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie im LänderSPECIAL Hessen unter Stipendien.

Sportförderung an hessischen Schulen

Landesprogramm »Talentsuche – Talentförderung«

Das Landesprogramm »Talentsuche – Talentförderung« ist ein Kooperationsprogramm des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen und des Landessportbundes Hessen mit seinen Sportverbänden. Ziel des Talentförderkonzepts ist es, sportlich besonders talentierten und interessierten Kindern und Jugendlichen durch die enge Zusammenarbeit von Schulen mit Sportverbänden und Sportvereinen einen entwicklungs- und altersgerechten Einstieg in leistungsorientiertes Training zu ermöglichen und die Förderung im sportlichen Bereich mit einer qualifizierten schulischen Ausbildung zu verbinden.

Die Umsetzung des Förderkonzepts erfolgt durch alters- und kindgerechte sportartübergreifende Förderung von Grundschulkindern in Talentaufbaugruppen (TAG), sportartspezifische Förderung in den Klassen 4 bis 6 in Talentfördergruppen (TFG) und ein in den Stundenplan integriertes, sportartspezifischesTraining in Leistungsgruppen (LG) an ausgewählten Standorten mit zusätzlicher Lehrkraft-Trainer-Stelle (Partnerschulen des Leistungssports). Koordinations- und Steuerungsstellen sind die Schulsportzentren (SSZ). 

Partnerschulen des Leistungssports

An den Partnerschulen des Leistungssports haben sportlich besonders talentierte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, eine qualifizierte schulische Ausbildung mit sportartspezifischer Ausbildung und leistungsorientiertem Training zu verbinden. Um die schulischen Anforderungen und das umfangreiche Training erfolgreich bewältigen zu können, halten die Schulen Unterstützungsangebote in Form von Tagesbetreuung (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und gegebenenfalls auch Stütz- bzw. Nachführunterricht) und in Form von speziell eingerichteten Sportklassen bereit.

Sportstiftung Hessen

Schülerinnen und Schüler, die eine finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an die Sportstiftung Hessen wenden. Auf Antrag vergibt die Stiftung Zuschüsse zu Internats-, Fahrt- und Trainingslagerkosten. Weitere Informationen zu Stipendien in Hessen finden Sie auf der folgenden Seite des LänderSPECIALs Hessen.

Stipendien in Hessen 

Schulen mit Zertifikat »Gesundheitsfördernde Schule«

Im Rahmen des Arbeitsfeldes »Schule und Gesundheit« des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen können sich hessische Schulen als »Gesundheitsfördernde Schule« zertifizieren lassen und bis zu fünf Teilzertifikate erwerben, unter anderem zum Themenbereich »Bewegung & Wahrnehmung«. Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Schulämtern bieten regional Beratung und Unterstützung in Fragen zum Teilzertifikat. Nähere Informationen zum Arbeitsfeld »Schule und Gesundheit« wie auch die Kriterien für das Teilzertifikat »Bewegung & Wahrnehmung« gibt es auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen.

Schule und Gesundheit

Bewegung & Wahrnehmung

Rechtliche Grundlagen

Laut Hessischem Schulgesetz (HSchG) ist Schule »so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem möglichst hohen Maße verwirklicht wird und jede Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen gefördert wird. […] Hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen durch Beratung und ergänzende Bildungsangebote in ihrer Entwicklung gefördert werden« (HSchG §3, Abs. 6). Aus diesen Vorgaben wird der Anspruch auf eine individuelle Förderung durch die Schule abgeleitet. Bei der Ausgestaltung der Schulcurricula sollen unter anderem die Individualisierung und Differenzierung wie auch die Diagnose und Förderung als wesentliche Aspekte des pädagogischen Handelns Berücksichtigung finden.

Frühzeitige Einschulung

Das Hessische Schulgesetz eröffnet besonders begabten und entwickelten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer frühzeitigen Einschulung. Auf Antrag der Eltern können Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden, wenn die Schulleitung dies auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens befürwortet. Eingeschult werden können auf Antrag auch Kinder, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden. Die Schulleitung kann ihre Entscheidung in diesen Fällen »vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung« (HSchG §58, Abs. 1) des Kindes abhängig machen.

Flexible Eingangsphase

Grundschulen ist es laut Hessischem Schulgesetz gestattet, die Jahrgangsstufen 1 und 2 »curricular und unterrichtsorganisatorisch in dem durch Kerncurriculum und Stundentafel gesetzten Rahmen zu einer pädagogischen Einheit zu entwickeln« (HSchG §20). Diese können leistungsstarke Schülerinnen und Schüler auch in einem Jahr durchlaufen.

Überspringen von Klassenstufen

Schulen können nach eingehender Beratung der Klassenkonferenz auf Antrag oder mit Zustimmung der Eltern bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler ein Überspringen von Jahrgangsstufen, in denen kein Abschluss des Bildungsganges erworben wird, gewähren (vgl. HSchG §75, Abs. 8). Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, »deren Leistungen über einen längeren Zeitabschnitt erheblich über die Leistungen der Mitschülerinnen und Mitschüler ihrer Jahrgangsstufe hinausragen und die auf Grund ihrer psychischen, sozialen und körperlichen Verfassung, ihres Leistungswillens und ihrer Begabung den Anforderungen der nächsthöheren Jahrgangsstufe gewachsen erscheinen« (VOGSV §20, Abs. 1). Schülerinnen und Schüler können, sofern sie nachweislich hochbegabt sind, ausnahmsweise auch dann eine Jahrgangsstufe überspringen, wenn sie das Kriterium einer dauerhaften, überdurchschnittlichen Leistungsperformanz nicht erfüllen. Ebenso ist ein Überspringen der Jahrgangsstufe 1 bei nachgewiesener Hochbegabung in Ausnahmefällen möglich. Berücksichtigt werden muss hierbei das Ergebnis einer Überprüfung durch die Schulpsychologie (vgl. VOGSV §20, Abs. 2-3).

Abitur in 8 oder 9 Jahren (G8/G9)

An den hessischen Gymnasien und Gymnasialzweigen der kooperativen Gesamtschulen besteht eine Wahlfreiheit der Schulen zwischen G8, G9 und dem Parallelangebot G8/G9. Die Möglichkeit, G8 und G9 ab der Jahrgangsstufe 7 an ein und derselben Schule parallel anzubieten, ist im Schulgesetz verankert (vgl. HSchG § 24 und § 26). Damit soll das schulische Angebot noch besser auf den Elternwillen und die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt werden können. Jede Schule kann mit Blick auf ihre schulspezifischen Möglichkeiten und die regionalen Bedingungen ein für ihre Schülerinnen und Schüler passendes Angebot in Bezug auf die zeitliche Organisationsform des gymnasialen Bildungsganges entwickeln.