Die Begabungsförderung in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine inklusive Begabtenförderung ab der Grundschule aus. Schulen mit dem Angebot SHiB (Schleswig-Holstein inklusive Begabtenförderung) legen ein besonderes Augenmerk darauf, Begabungen bei allen Schülerinnen und Schülern zu finden und zu fördern, auch bei Kindern und Jugendlichen, deren Potenzial noch nicht voll ausgeschöpft wird. Eingebunden in dieses Netzwerk werden nicht nur Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte und Eltern, sondern auch Schülerinnen und Schüler, die als Schülerpatinnen und Schülerpaten ausgebildet an ihren Schulen beratend und unterstützend für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler tätig werden.
SHiB-Schulen
»SHiB« steht für »Schleswig-Holstein inklusive Begabtenförderung« und beschreibt ein Konzept in Schleswig-Holstein, um begabte Schülerinnen und Schüler innerhalb des inklusiven Systems zu fördern. Das Prädikat SHiB-Schule wird Schulen verliehen, die leistungsstarke Schülerinnen und Schüler mit ihren Stärken im Unterricht erkennen, Kinder und Jugendliche ermutigen, ihre Begabungspotenziale zu entfalten und mögliche (Lern-) Schwierigkeiten zu überwinden und Schülerinnen und Schülern eine ihren Stärken und ihrem Potenzial angemessene Lernbiografie ermöglichen. SHiB-Schulen fördern und fordern Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und haben ein spezielles Augenmerk auf die Lernenden, die ihr Potenzial noch nicht adäquat in schulische Leistung umsetzen können.
Derzeit gibt es über 40 SHiB-Schulen in Schleswig-Holstein, die wie die Kompetenzzentren über eine vertiefte Expertise in der Begabten- und Begabungsförderung verfügen: Hierzu gehören Grundschulen, Förderzentren, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Einige Beispiel-Schulen sind im Folgenden gelistet. Alle Schulen finden Sie auf dieser Seite des Fachportals SH:
SHiB-Grundschulen
SHiB-Förderzentren
SHiB-Gemeinschaftsschulen
SHiB-Gymnasien
Partnerschulen der Digitalen Drehtür
Die Digitale Drehtür ist eine länderübergreifende Bildungsinitiative, die unter der Perspektive der Begabungsentfaltung aller Schülerinnen und Schüler auch die Förderung hoher Leistungspotenziale besonders in den Blick nimmt.
Leitgedanke der Digitalen Drehtür ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler Stärken und Interessen haben, die sie im Rahmen individualisierten Lernens entdecken, erweitern und vertiefen können. Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, losgelöst vom Stundenplan in einem separaten Raum an digitalen Inhalten zu einzelnen Fächern und Projekten zu arbeiten. Welchen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme ermöglicht wird, entscheiden die Partnerschulen je nach Passung zu ihrem schulischen Förderkonzept. Interessierte Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern können sich an ihre Schule bzw. die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer wenden.
Alle Partnerschulen, die in Schleswig-Holstein an der Digitalen Drehtür teilnehmen:
Partnerschulen in Schleswig-Holstein
Teilnahme an der Digitalen Drehtür für Schulen aus Schleswig-Holstein:
Weiterführende Informationen zur Digitalen Drehtür:
Rechtliche Grundlagen
Pädagogische Ziele und Formen des Unterrichts
§ 4 Bildungs- und Erziehungsziele
(1) Der Auftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht des jungen Menschen auf eine seiner Begabung, seinen Fähigkeiten und seiner Neigung entsprechende Förderung und Ausbildung (...).
§ 5 Formen des Unterrichts
(1) (...) Die begabungsgerechte und entwicklungsgemäße Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulen.
(3) Die besonderen Belange hochbegabter Schülerinnen und Schüler sind im Unterricht zu berücksichtigen, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben.
Frühes Einschulen
Schulpflichtig sind nach schleswig-holsteinischem Schulgesetz alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Aber auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Es gibt in Schleswig-Holstein kein festes Mindestalter für die frühe Einschulung, da die Entscheidung von der Einschulungsreife des Kindes abhängt, über die die Schulleitung nach Antrag entscheidet.
Flexible Eingangsphase in der Grundschule
Die flexible Eingangsphase ermöglicht eine drei- bis fünfjährige Grundschulzeit, in der die Kinder die ersten beiden Schuljahre in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen können.
Überspringen von Klassen in weiterführenden Schulen
In Schleswig-Holstein können Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen eine Klasse überspringen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die Schullaufbahnkonferenz zustimmt. Im Förderkonzept als Teil des Schulprogramms der jeweiligen Schule werden in der Regel die schulspezifischen Maßnahmen zur Förderung/Begleitung von Schülerinnen und Schülern, die Klassen überspringen, festgehalten. Im Rahmen der Stärkung der schulischen Eigenverantwortung ermöglicht Schleswig-Holstein die Entwicklung von Konzepten, die die spezifische Situation der Schule sowie des Schülers oder der Schülerin berücksichtigen, um individuelle Lösungen zu entwickeln.
Alternativ können leistungsstarke Schülerinnen und Schüler im Sinne des Drehtürmodells am Unterricht in einer höheren Klasse in einzelnen Fächern teilnehmen. Dies kann als Vorbereitung für einen vollständigen Klassensprung dienen.