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Bundeswettbewerb »Tanztreffen der Jugend«

Bewerbungsschluss 31. März

Für den Bundeswettbewerb »Tanztreffen der Jugend« können sich jugendliche Tanzensembles, Duos und Solo-Künstlerinnen und -künstler im Alter von 11 bis 21 Jahren mit Tanzstücken bewerben, die von und mit ihnen entwickelt wurden. Dabei gelten für die Stücke keine zeitlichen, formalen oder thematischen Vorgaben.

Die von einer Jury ausgewählten Preisträgerinnen- und Preisträger-Ensembles werden zum achttägigen Tanztreffen der Jugend nach Berlin eingeladen. Alle Kosten werden vom Veranstalter übernommen.

Während des Tanztreffens der Jugend haben sowohl die Jugendlichen als auch die Choreografinnen und Choreografen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Formaten und Workshops auszutauschen und Impulse für weitere Arbeiten zu erhalten.

Der Wettbewerb findet jährlich statt. Die Ausschreibung beginnt im Oktober. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. März.

Zielgruppe

  • Schüler/in
  • Studierende
  • Auszubildende

Fach

  • Tanz