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Weiterführende Schulen

Regionale Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen

Nach der Grundschule schließt sich die schulartunabhängige Orientierungsstufe an (Klasse 5 und 6), die in der Regel an Regionalen Schulen und Gesamtschulen geführt wird. In der Orientierungsstufe geht es darum, die besonderen Interessengebiete und Lernmöglichkeiten der Kinder zu erkennen und individuell zu fördern und sie auf den Übergang in die 7. Klasse vorzubereiten. Am Ende der Orientierungsstufe gibt die Schule eine Empfehlung über die weitere Laufbahn für jede Schülerin und jeden Schüler ab.

Schülerinnen und Schüler, die nach einem Intelligenztest bei einem der Schulpsychologischen Dienste des Landes als kognitiv hochbegabt eingestuft wurden, können schon ab der Jahrgangsstufe 5 eine überregionale Förderklasse an einer weiterführenden Schule besuchen.

»«klasse!« Das Schulmagazin für Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2017/2018 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Regionale Schulen

Jahrgangsstufen 5 bis 10

Die Regionalen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern führen am Ende der Jahrgangsstufe 9 zur Berufsreife und am Ende der Jahrgangsstufe 10 zur Mittleren Reife. Bei besonders guten Leistungen ist ein Wechsel an das Gymnasium möglich.

Nach der schulartunabhängigen Orientierungsstufe in den Jahrgangsstufen 5 und 6 vermittelt die Regionale Schule ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung und bietet ihnen außerdem die Möglichkeit, ihre Kompetenzen schwerpunktmäßig entsprechend ihren Leistungen und Neigungen in bestimmten Fächern zu vertiefen und zu erweitern.

Ziel der Schulausbildung an einer Regionalen Schule ist es, die Jugendlichen an berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge heranzuführen und sie optimal auf das Berufsleben vorzubereiten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Lerninhalte insbesondere in den Jahrgangsstufen 9 und 10 praxisbezogen nach folgenden Prinzipien vermittelt: Anschaulichkeit und Veranschaulichung, Regionalität und Heimatbezug, entdeckendes Lernen, Emotionalität und Selbsttätigkeit.

§ 16 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern und Nummer 3.1 der Verwaltungsvorschrift für die Arbeit in der Regionalen Schule bilden den rechtlichen Rahmen der Lerninhalte und Lernziele der Regionalen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Regionale Schulen mit besonderen Angeboten

Einige Regionale Schulen in Mecklenburg-Vorpommern stellen für besonders begabte und hochbegabte Schülerinnen und Schülern spezielle Fördermaßnahmen bereit. Teilweise greifen diese Maßnahmen schon ab der Jahrgangsstufe 5.

  • Regionale Schule Bertolt Brecht Wismar: Die Schule bietet Begabtenförderung für alle und Hochbegabtenklassen für diagnostiziert kognitiv Hochbegabte ab Jahrgangsstufe 5 an.
  • Regionale Schule »Heinrich-Schütz« Rostock: Als Partnerschule des Leistungssports fördert die Schule sportlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in speziellen Leistungsklassen. Zu Wettkämpfen und Trainingslehrgängen werden sie vom Unterricht freigestellt. Versäumte Unterrichtseinheiten können durch spezielle Aufgabenstellungen aufgearbeitet werden.
  • Regionale Schule »Nordlicht-Schule« Rostock: Als MINT-Schule Mecklenburg-Vorpommern bietet die Schule eine Vielzahl von MINT-Aktivitäten innerhalb und außerhalb des Unterrichts an. Weitere Schwerpunkte sind Umwelt- und Medienerziehung sowie Berufsorientierung.
  • Schulzentrum Am Sund Stralsund: Als MINT-Schule Mecklenburg-Vorpommern und MINT-EC-Mitgliedsschule bietet die Schule eine Vielzahl von MINT-Aktivitäten innerhalb und außerhalb des Unterrichts an. Der Zusammenschluss der Regionalen Schule »Gerhart Hauptmann« mit dem »Goethe-Gymnasium Stralsund« zu einem Schulzentrum erleichtert den Wechsel zwischen den Bildungsgängen, da kein Schulwechsel erforderlich ist.

Weitere begabungsfördernde Angebote der Regionalen Schulen:

  • Methodentraining zur Stärkung sozialer Kompetenzen
  • Stärkung der Persönlichkeit
  • Partizipativer Unterricht
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Projekttage und Projektwochen
  • Wettbewerbsteilnahme
  • Exkursionen
  • Kooperation mit Hochschulen
  • Kooperation mit Vereinen und Verbänden
Profilschulen - Gymnasien und Kooperative Gesamtschulen (KGS)

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat im Sommer 2016 insgesamt 14 Profilschulen zur Begabtenförderung mit den Schwerpunkten Humanistische Bildung/Alte Sprachen, MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Niederdeutsch eingerichtet.

Ziel der 14 Profilschulen ist es, engagierte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler durch besondere unterrichtliche und außerunterrichtliche Bildungsangebote, wie zum Beispiel die Vorbereitung und Teilnahme an fachspezifischen Wettbewerben, zu fordern und zu fördern. Jede Schule soll mindestens ein Angebot entwickeln, das nachhaltig auch für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen nutzbar ist. Grundlage der Arbeit ist das jeweilige Landeskonzept für den jeweiligen Profilschwerpunkt. Das Konzept legt fachliche und strukturelle Standards fest, die für alle Profilschulen verbindlich sind.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung garantiert die fachliche Begleitung und unterstützt strukturell die Ausgestaltung der Profilschwerpunkte. Zur Einrichtung und Umsetzung des Profilschwerpunktes, der Netzwerkarbeit und Koordination stellt das Ministerium jeweils eine volle Lehrerstelle zur Verfügung und bietet finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Fördermaßnahmen.

Eine Pressemitteilung des Ministeriums vom 4. September 2017 zum Start der Profilschulen finden Sie unter Downloads.

Profilschulen mit dem Schwerpunkt MINT

Die Profilschulen mit dem Schwerpunkt MINT haben das Ziel, ein umfassendes und vertieftes Verständnis in den Bereichen Mathematik, Informatik, Physik, Biologie, Chemie sowie Technik zu vermitteln. Sie tragen dazu bei, die Begeisterung junger Menschen für Naturwissenschaften und Technik zu fördern und die Schülerinnen und Schüler durch eine vertiefte Ausbildung gezielt auf ingenieur- und naturwissenschaftliche Studiengänge und Berufe vorzubereiten. Das Fach Mathematik wird als Grundlage dieses Profilschwerpunktes im schulischen Unterricht und bei außerschulischen Aktivitäten besonders stark berücksichtigt. Der Unterricht ist fachübergreifend und fächerverbindend.

Landesprofilkoordinator MINT ist Christoph Radder: E-Mail

Die Standorte

Profilschulen mit dem Schwerpunkt Humanistische Bildung/Alte Sprachen

Die Profilschulen mit dem Schwerpunkt Humanistische Bildung/Alte Sprachen haben zum Ziel, ein umfassendes und vertieftes Verständnis von der Antike und ihrer Bedeutung für die Gegenwart sowie Wissen über die Entstehung der abendländischen Kultur und ihrer Werteordnung zu vermitteln. Schulische und außerschulische Angebote sollen die Bedeutung Europas näherbringen und den europäischen Gedanken fördern.

Neben dem Unterricht in den zentralen Kernfächern des Profils, den alten Sprachen Latein und Griechisch, werden fächerverbindende und fachübergreifende Aktivitäten angeboten.

Landesprofilkoordinator Humanistische Bildung ist Christoph Roettig: E-Mail

Die Standorte

Profilschulen mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch

Durch die Aufnahme in die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist die Regionalsprache Niederdeutsch als eigenständige Sprache anerkannt. Die Profilschulen mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch haben zum Ziel, Niederdeutsch als Regionalsprache zu erhalten und sich für ihre Anerkennung als einzigartiger Bestandteil des kulturellen Erbes Europas einzusetzen.

Damit Niederdeutsch als Regionalsprache nicht verloren geht und Schülerinnen und Schüler Niederdeutsch nicht mehr als Fremdsprache empfinden, wird an den Profilschulen regulärer Unterricht in niederdeutscher Sprache und Literatur angeboten. Schulische und außerschulische Aktivitäten wie zum Beispiel die Teilnahme an Wettbewerben sollen nicht nur Heimatverbundenheit, Traditionsbewusstsein und persönliche Identität fördern, sondern über die Begegnung mit anderen europäischen Kulturen auch zu mehr Weltoffenheit führen.

Einen Artikel von Susanne Bliemel mit dem Titel »Dat Abitur in Plattdüütsch - 'Plattinum' in Mäkelborg-Vörpommern« können Sie unter DOWNLOADS herunterladen.

Dr. Kathrin Werner ist Landesschulkoordinatorin für den Profilschwerpunkt Niederdeutsch: E-Mail

Die Standorte

MINT-Schule Mecklenburg-Vorpommern (Sek. I)

Die Auszeichnung MINT-Schule Mecklenburg-Vorpommern ist eine Exzellenz-Auszeichnung und richtet sich an alle Schulen mit Sekundarstufe I, die bereits über ein ausgeprägtes und hochwertiges MINT-Profil verfügen. Ausgenommen hiervon sind Gymnasien, da ihnen eine Auszeichnung durch die bundesweite Exzellenz-Initiative MINT-EC offen steht.

Folgende Schulen wurden bisher mit dem Zertifikat ausgezeichnet:

Alle Infos zur Initiative und zur Bewerbung gibt es auf der Website von MINT-Schule Mecklenburg-Vorpommern.

MINT-EC-Schulen (Sek. I und Sek. II)

Gymnasien mit einem durchgehenden MINT-Profil auf hohem Niveau können sich für die Aufnahme in das nationale Excellence-Schulnetzwerk MINT-EC bewerben. Die Netzwerkschulen profitieren von Förderprogrammen und Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungen sowie vom Austausch mit anderen exzellenten Schulen über eine Plattform und mittels Netzwerktreffen. Partner und Förderer aus Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen das MINT-EC-Schulnetzwerk.

Folgende Gymnasien in Mecklenburg-Vorpommern wurden in das nationale Excellence-Schulnetzwerk MINT-EC aufgenommen:

Musik- und Sportgymnasien

Anerkannte Musik- und Sportgymnasien in Mecklenburg-Vorpommern in Demmin, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin

Anerkannte Musik- und Sportgymnasien können ihrem Profil entsprechende Jahrgangsstufen 5 und 6 als schulartunabhängige Orientierungsstufe anbieten. Ab der Jahrgangsstufe 7 können sie auf die Berufsreife und die Mittlere Reife bezogene Klassen führen. Die Unterrichtseinheiten in den Jahrgangsstufen 11 und 12 können sich über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erstrecken. Voraussetzung für die Aufnahme an eine der Schulen ist das Bestehen einer Eignungsprüfung.

Anerkannte Musikgymnasien

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es drei Musikgymnasien, die als überregionale Bildungseinrichtungen eine besondere Bedeutung für die gezielte Förderung musikalisch besonders begabter Schülerinnen und Schüler im Land haben. Auf der Grundlage einer vertieften Ausbildung sollen die Schüler ihre musikalische Begabung weiterentwickeln und mit ihrem musikalischen Können das Kulturleben des Landes bereichern.

Aufnahmeprüfung

Voraussetzung für die Aufnahme an einem der drei Gymnasien ist eine erfolgreich bestandene Eigungsprüfung, die aus praktischen und theoretischen Aufgaben besteht und an den Musikgymnasien durchgeführt wird. Eine Aufnahme ist ab der Jahrgangsstufe 5 möglich. (§ 19 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern; §§ 1, 2 und 3 der Verordnung zur Arbeit an den Musikgymnasien)

Unterrichtsgestaltung

Ziel der Schulen ist es, den Schülerinnen und Schülern neben der allgemeinen gymnasialen Ausbildung auch eine umfassende musikalische Ausbildung zu bieten. Dabei sollen der allgemeine Unterricht und die gezielte musikalische Förderung sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Die Förderung dient der Stärkung der Teilbereiche, in denen die Schüler in besonderem Maße leistungsfähig sind und dem Abbau von Defiziten in anderen Bereichen.

Zur musikalische Ausbildung gehört die Vermittlung theoretischer und insbesondere praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und eine gezielte Studienvorbereitung durch Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen.

Die Ausbildung umfasst

  • Musikunterricht
  • Musikgeschichte
  • Musiktheorie
  • Gehörbildung
  • Stimmbildung
  • Chorerziehung
  • Spielen eines Erst- und eines Zweitinstruments
  • Instrumentalensemble

Die Standorte


Anerkannte Sportgymnasien

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es an zwei Standorten (Schwerin und Neubrandenburg) anerkannte Sportgymnasien. Als überregionale Bildungseinrichtungen mit Internat fördern sie sportlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler.

Die Schulen gehören zum Verbundsystem Schule-Leistungssport und sind integrativer Bestandteil der Konzepte zur Sportförderung des Landes und des Bundes. Die Zusammenarbeit der Schule mit der zuständigen Schulbehörde, dem Landessportbund (Landesausschuss Leistungssport, Olympiastützpunkt Mecklenburg-Vorpommern) und seinen Fachverbänden sowie den ortsansässigen Vereinen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine umfassende Bildungs- und Sportlaufbahn.

Aufnahmeprüfung

Die Schüler können ab der Jahrgangsstufe 5 in ein Sportgymnasium aufgenommen werden, wenn sie zuvor erfolgreich an einer Eignungsfeststellung (Sichtung/Eignungsüberprüfung in der jeweiligen Sportart) teilgenommen haben. (§ 19 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern; §§ 1, 2 und 3 der Verordnung zur Arbeit an den Sportgymnasien)

Unterrichtsgestaltung

An anerkannten Sportgymnasien sollen sportlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer vertieften und breit angelegten sportlichen Ausbildung ihre sportlichen Talente weiterentwickeln können und zu sportlichen Höchstleistungen gebracht werden. Als Ganztagsschulen sollen die Schulen ihr Schulprogramm so gestalten, dass die Unterrichts- und Trainingsstunden sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, sportlich besonders begabte Schüler durch eine optimale Verbindung von schulischer Bildung und sportlichem Training in ihrer individuellen Leistungsentwicklung zu fördern. Die Förderung dient der Stärkung der Teilbereiche, in denen die Schüler in besonderem Maße leistungsfähig sind und dem Abbau von Defiziten in anderen Bereichen.

Finanzielle Unterstützung bei Internatsunterbringung

Schülerinnen und Schüler, die an einem anerkannten Sportgymnasium im Verbund Schule-Leistungssport im Internat untergebracht sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern zu den Ausgaben für die Internatsunterbringung erhalten. Auskunft beim Landessportbund erteilt Alexander Goltz unter Telefon (0385) 76176-36 oder per E-Mail. Weitere Informationen zu Stipendienmöglichkeiten hier.

Die Standorte

Gymnasien für Hochbegabung

Staatliche Gymnasien mit überregionalen Klassen für diagnostiziert kognitiv Hochbegabte ab Jahrgangsstufe 5

Für jeden Schulamtsbereich in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Gymnasium mit überregionalen Förderklassen schon ab Jahrgangsstufe 5. In diese Klassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen eine kognitive Hochbegabung festgestellt wurde.

Kinder, bei denen eine Hochbegabung in einem oder mehreren anerkannten Intelligenztestverfahren festgestellt wurde, können eine Förderklasse an einem der vier Staatlichen Gymnasium mit überregionalen Klassen besuchen. Der Schulpsychologische Dienst des jeweiligen Staatlichen Schulamtes führt diese Tests durch.

Diagnostiziert kognitiv Hochbegabte erhalten eine besondere schulische Förderung in den Bereichen, in denen ihre Stärken liegen. Zudem haben sie die Möglichkeit, schon während der Schulzeit an außerschulischen Lernorten Erfahrungen zu sammeln und sich mit Themen und Fachbereichen zu beschäftigen, die so intensiv im Unterricht nicht behandelt werden können oder nicht angeboten werden. Ziel ist eine frühzeitige Studienorientierung. Um ihren Schülerinnen und Schülern entsprechende Angebote bereitstellen zu können, arbeiten die Schulen mit Hochschulen, Unternehmen, Vereinen und Verbänden zusammen.

Die Standorte


Leitschulen des Netzwerkes für die Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler in den vier Schulamtsbereichen

Die Gymnasien mit überregionalen Klassen für diagnostiziert kognitiv Hochbegabte ab Jahrgangsstufe 5 sind Leitschulen der Netzwerke für die Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Schulamtsbereich.

Die Netzwerke dienen der Kooperation, Kommunikation, Fortbildung und dem Ressourcenaustausch zwischen Lehrkräften verschiedener Schularten, Kooperationspartnern und weiteren Beteiligten sowie der regelmäßigen Fortbildung rund um das Thema Begabten- und Hochbegabtenförderung. (§ 19 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern; § 1,2,3 der Verordnung zur Beschulung hochbegabter Schüler im Sekundarbereich)

Privatgymnasien für Begabte

Schulen in freier Trägerschaft - Gymnasium Schloss Torgelow und Christophorusschule Rostock

Schulen in freier Trägerschaft ergänzen das Schulwesen Mecklenburg-Vorpommerns durch besondere Formen und Inhalte der Erziehung und des Unterrichts. Die Schulträger sind verantwortlich für die Schulgestaltung, insbesondere im Hinblick auf eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, für die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden sowie Lehrinhalte und für die Organisation des Unterrichts. Sie gewährleisten dabei angemessene Formen der Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrerinnen und Lehrern. (§§ 116 und 117 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern)

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten (hoch-)begabte Schülerinnen und Schüler an zwei Schulen in freier Trägerschaft eine besondere Förderung.

Die Standorte

Präambel

Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern haben den Auftrag, an die individuellen Lernausgangslagen und Entwicklungsvoraussetzungen aller Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Auf der Grundlage innerer und äußerer Differenzierungsmaßnahmen sollen sie umfassend und individuell von Anfang an gefördert werden, um sie zum bestmöglichen Schulabschluss zu führen und sie auf Beruf und Studium optimal vorzubereiten.

Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler gibt es Grundschulen mit differenzierten Lernangeboten, weiterführende Schulen mit besonderen Profilen und Klassen für Hochbegabte wie auch anerkannte Musik- und Sportgymnasien. Zwei Schulen in freier Trägerschaft ergänzen das Schulwesen Mecklenburg-Vorpommerns durch Konzepte zur Förderung besonders leistungsstarker Kinder und Jugendlicher.

Um eine erfolgreiche Bildung aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage von Empfehlungen einer Expertenkommission eine Strategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem des Bundeslandes beschlossen. Ziel der inklusiven Schule ist es, alle Schülerinnen und Schüler - mit und ohne Behinderung, leistungsstarke und lernschwache - von Anfang an gemeinsam in einer Schulklasse zu unterrichten. Der Inklusionsprozess soll schrittweise und flächendeckend umgesetzt werden. Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler sind besondere Fördermaßnahmen vorgesehen.

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