Schülerinnen und Schüler, die eine finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an die Sportstiftung Hessen wenden. Auf Antrag vergibt die Stiftung Zuschüsse zum Nachhilfe- und Nachholunterricht oder zu Studienkosten sowie zu Internats-, Fahrt- und Trainingslagerkosten. Voraussetzung ist, dass die Athletinnen und Athleten einem hessischen Verein angehören und eine mindestens zweijährige Mitgliedschaft im Landeskader vorweisen können.
Alle Informationen zu Fördermaßnahmen, Förderrichtlinien und Antragsverfahren gibt es auf der Website der Sportstiftung Hessen unter »Förderung« und »Antragsstellung«.