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Jugend jazzt

  • Förderangebot
  • Wettbewerb
  • KMK-Wettbewerb
  • Analog / vor Ort

Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundesbegegnung Jugend jazzt ist die erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb Jugend jazzt, der in den einzelnen Bundesländern stattfindet. Jazzensembles mit bis zu zehn Musikerinnen und Musikern können hieran teilnehmen. 

Die ersten Preisträgerinnen und Preisträger der Landeswettbewerbe nehmen an der Bundesbegegnung Jugend jazzt teil, die alle zwei Jahre in wechselnden Städten durchgeführt wird. Neben dem Wettbewerbsdurchgang bietet die Bundesbegegnung zudem eine Mischung aus Festival, Konzertpodium, Kontakt- und Informationsbörse sowie die Möglichkeit, an Workshops und Seminaren teilzunehmen. 

Jugend jazzt gehört zu den von der Kultusministerkonferenz (KMK) empfohlenen Wettbewerben. 

Zielgruppe

  • Schüler/in

Fach

  • Musik