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SH i B - Inklusive Begabtenförderung

in der Grundschule und in der Sekundarstufe (Sek. I/Sek.II)

SH i B GS - Inklusive Begabtenförderung in der Grundschule

In den vergangenen Jahren wurden im Land Projekte initiiert, die dazu beitragen, Kindern mit besonderen Begabungen in den Bildungseinrichtungen gerecht zu werden. Um diesen Prozess fortzusetzen, konnten sich Grundschulen zum Schuljahr 2012/13 für ein Projekt zur inklusiven Begabungs- und Begabtenförderung bewerben.

Ziel des Projektes ist es, ein Prädikat an die Schulen zu verleihen, die Begabte mit ihren Stärken und möglichen (Lern-)Schwierigkeiten im Unterricht erkennen, die Schülerinnen und Schüler ermutigen, ihre Begabungspotenziale zu entfalten und (Lern-) Schwierigkeiten zu überwinden, und die Schülerinnen und Schülern eine ihren Stärken und ihrem Potenzial angemessene Lernbiografie ermöglichen. Dabei gilt es auch, die Übergänge von der Kindertagesstätte zur Grundschule und in die weiterführende Schule zu gestalten.

Das Prädikat »SH i B – Grundschule inklusive Begabtenförderung« wird verliehen, wenn die teilnehmende Schule innerhalb von zwei oder drei Jahren nach Projektstart darlegen kann,

  • dass eine schulische Projektgruppe aus einem Mitglied der Schulleitung (Projektleitung), mindestens zwei Lehrkräften sowie einer Elternvertreterin oder einem Elternvertreter an der Entwicklung und Umsetzung eines schulischen Konzeptes zur Begabtenförderung gearbeitet hat;
  • eine Zielvereinbarung mit dem Bildungsministerium geschlossen wurde, die auch die Dauer der Projektphase von maximal drei Jahren ausweist;
  • mindestens zwei Mitglieder der Projektgruppe während der Projektdauer an den halbjährlichen Expertentagungen des Bildungsministeriums teilgenommen haben;
  • mindestens zwei Lehrkräfte der Schule das Zertifikat schulische Beratungslehrkraft Begabtenförderung erworben haben;
  • mindestens ein Hospitationsangebot der Kompetenzzentren Begabtenförderung – Kita/GS und ein Hospitationsangebot der Kompetenzzentren Begabtenförderung - Sekundarstufe I/II wahrgenommen wurde;
  • das Kollegium der Schule sich mindestens an einem Schulentwicklungstag mit dem Schwerpunkt (Hoch-)Begabte erkennen und fördern beschäftigt hat;
  • ein Dokumentations-Portfolio (siehe unter Downloads) zum Projektzeitraum erstellt wurde;
  • das erarbeitete Begabtenförderkonzept im Schulprogramm und in der schulischen Praxis verankert wurde und die Qualitätskriterien des Bildungsministeriums erfüllt.

Hospitationsangebote sind über das Online-Portal formix des Lehrerfortbildungsinstitutes (IQSH) abrufbar.

Unter Downloads stellen wir Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung:

  • Orientierungsrahmen für (Hoch-)Begabte fördernde Grundschulen
  • Vier Entwicklungsstufen zur schulischen (Hoch-) Begabtenförderung in der Grundschule
  • Portfolio »SH i B – Grundschule inklusive Begabtenförderung«
  • Liste der teilnehmenden Grundschulen
SH i B Sek. I/II - Inklusive Begabtenförderung in Sekundarstufe I und II

Zum Schuljahr 2011/12 starteten die ersten elf Schulen (neun Gymnasien, eine Gemeinschaftsschule mit Oberstufe und ein Förderzentrum) ins Projekt »SH i B- Schleswig-Holstein inklusive Begabtenförderung«.

Ziel des Projektes ist es, ein Prädikat an die Schulen zu verleihen, die Begabte mit ihren Stärken und gegebenenfalls (Lern-) Schwierigkeiten im Unterricht erkennen, die Schülerinnen und Schüler ermutigen, ihre Begabungspotenziale zu entfalten und gegebenenfalls (Lern-) Schwierigkeiten zu überwinden und die Schülerinnen und Schülern eine ihren Stärken und ihrem Potenzial angemessene Lernbiografie ermöglichen.

Diese Schulen begannen:

Zum Schuljahr 2012/13 starteten 13 weitere Schulen in das Projekt:

Das SHiB-Prädikat Schule »inklusive Begabtenförderung« wird verliehen, wenn die teilnehmende Schule innerhalb von zwei oder drei Jahren nach Projektstart darlegen kann, dass …

  • eine schulische Projektgruppe aus einem Mitglied der Schulleitung (Projektleitung), mindestens zwei Lehrkräften, mindestens zwei Schülerinnen und Schülern (ab Jahrgangsstufe 9) sowie einem Elternvertreter an der Entwicklung und Umsetzung eines schulischen Konzeptes zur Begabtenförderung gearbeitet hat;
  • eine Zielvereinbarung mit dem Bildungsministerium geschlossen wurde, die auch die Dauer der Projektphase von maximal drei Jahren ausweist;
  • mindestens zwei Mitglieder der Projektgruppe an den Expertentagungen des Bildungsministeriums teilnehmen;
  • mindestens zwei Lehrkräfte der Schule das Zertifikat »schulische Beratungslehrkraft Begabtenförderung« erworben haben;
  • mindestens zwei Hospitationsangebote der Kompetenzzentren Begabtenförderung – Sek. I/II wahrgenommen wurden. Beispiele gibt es auf der Seite des IQSH;
  • mindestens zwei Schülerinnen oder Schüler an den Kursen »Schülerpaten für (hoch-)begabte Schülerinnen und Schüler« teilgenommen haben;
  • das Kollegium der Schule sich mindestens an einem Schulentwicklungstag mit dem Schwerpunkt »(Hoch-)Begabte erkennen und fördern« beschäftigt hat;
  • ein Dokumentations-Portfolio zum Projektzeitraum erstellt wurde (siehe Portfolio unter Downloads);
  • das erarbeitete Begabtenförderkonzept im Schulprogramm und in der schulischen Praxis verankert wurde.

Hospitationsangebote sind über das Online-Portal formix des Lehrerfortbildungsinstitutes (IQSH) abrufbar.

Unter Downloads stellen wir Ihnen folgende zusätzliche Informationen bereit:

  • Orientierungsrahmen für (Hoch-)Begabte fördernde Schulen der Sek.I/II
  • Vier Entwicklungsstufen zur schulischen (Hoch-) Begabtenförderung in der Sek.I/II
  • Vier Entwicklungsstufen zur Schulentwicklung als »Schule inklusive Begabtenförderung« in der Sek.I/II
  • Portfolio »SH i B – Schule inklusive Begabtenförderung«

Präambel

Die (Hoch-)Begabtenförderung in Schleswig-Holstein ist durch folgende Ansätze gekennzeichnet:

  • Frühe Förderung schon in der Kita,
  • optimierte Gestaltung des Übergangs von der Kita zur Grundschule und von der Grundschule zu weiterführenden Schulen (Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Gymnasien),
  • Kooperationen von Kita/Grundschule und Sek. I/Sek. II in Kompetenzzentren der Begabtenförderung,
  • inklusive Begabtenförderung (SH i B) ab der Grundschule.

Eingebunden in dieses Netzwerk werden nicht nur Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte und Eltern, sondern auch Schülerinnen und Schüler, die als Schülerpaten ausgebildet an ihren Schulen beratend und unterstützend tätig werden (Schülerpaten-Modell).

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