Alle Kinder und Jugendlichen haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich gemäß ihren Interessen, Neigungen und Begabungen entwickeln zu können und ihren jeweiligen Lern- und Leistungsfähigkeiten entsprechend optimal gefördert und gefordert zu werden. Die begabungsgerechte und entwicklungsmäßige Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher ist Aufgabe aller Bildungseinrichtungen.
In Brandenburg gibt es die sechsjährige Primarstufe. Um besonders begabten und leistungsstarken Schülerinnen und Schülern einen kindgerechten Schulstart zu bereiten, sie bestmöglich während der Grundschulzeit zu fördern und ihnen einen erfolgreichen Übergang zu einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule zu ermöglichen, wurden gesetzliche Grundlagen geschaffen für eine frühere Einschulung, eine flexible Schuleingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2), eine begabungsgerechte Förderung durch Leistungs- und Neigungsdifferenzierung sowie den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse (ab der 5. Jahrgangsstufe).
FLEX-Schulen
Unterricht in jahrgangsgemischten Klassen
Die Jahrgangsstufen 1 und 2 an der Grundschule können im Land Brandenburg als flexible Eingangsphase geführt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden in jahrgangsgemischten Klassen (FLEX-Klassen) durch differenzierten Unterricht individuell gefördert. Schneller lernende Schülerinnen und Schüler haben so die Möglichkeit, nach einem Jahr eine Jahrgangsstufe zu überspringen.
Zur Unterstützung des Unterrichts bekommt jede FLEX-Klasse pro Woche 5 Teilungsstunden (Stunden, in denen die Klasse aufgeteilt wird und sich zwei Lehrkräfte mit den kleineren Gruppen intensiv beschäftigen können) und 5 Stunden sonderpädagogische Förderung von einem Team, das in der Regel aus der Klassenlehrkraft, der Teilungslehrkraft und einer Sonderpädagogin besteht.
Merkmale des FLEX-Modells
- jahrgangsübergreifende Lerngruppen (Jahrgangsstufen 1 und 2)
- spezielle Förderangebote
- kleine Gruppen
- individuelle Lernpläne
- Betreuung durch ein Team
Informationen zum FLEX-Modell sowie FLEX-Handbücher zum Download mit Praxisbeispielen und Lehrmaterialien finden sich auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg.
Mehr Wissen
Weiterführende Informationen zu Grundschulen im Land Brandenburg und Publikationen halten diese Webseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) bereit.
Grundschulen mit fachlichem Schwerpunkt Sport und MINT
Grundschulen mit Sportprofil
Grundschulen mit einem Sportprofil ermöglichen Schülerinnen und Schülern mit besonderen sportlichen Begabungen eine frühzeitige Förderung innerhalb der regulären Unterrichtszeit und durch zusätzliche Angebote.
Grundschulen und Sportvereine beraten und unterstützen Eltern im Bemühen, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ihre Kinder das erforderliche sportliche Niveau für die Aufnahme in eine Spezialschule/Spezialklasse Sport erreichen.
Gegenwärtig gibt es drei sportprofilierte Grundschulen im Land Brandenburg.
Grundschulen mit MINT-Profil
Einen mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt setzen die »MINT-freundlichen Schulen«. Allen Schulen ist gemein, dass sie sich durch überdurchschnittliches Engagement in der MINT-Bildung hervorheben.
Grundschulen mit fachlichem Schwerpunkt Musik und Kulturelle Bildung
Musik und Kulturelle Bildung
Grundschulen mit besonderer Prägung – Reformpädagogische Ansätze und Konzepte
Die brandenburgische Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule ermöglicht eine begabungsgerechte Förderung in relativ homogenen Leistungsgruppen durch eine Leistungs- und Neigungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6. Hierbei wird der Unterricht im Klassenverband und in zeitlich begrenzten Lerngruppen erteilt, die nach Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen differenziert werden.
Lerngruppen, die nach Fähigkeiten und Leistungen differenziert werden, sind in der Regel in den Unterrichtsfächern Mathematik und Deutsch zu bilden sowie in der Jahrgangsstufe 6 zusätzlich in der Fremdsprache. Lerngruppen, die nach Neigungen differenziert werden, sind in der Regel in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften einzurichten.
Jenaplan-Pädagogik
Seit dem Schuljahr 2000/2001 hat die Jenaplan-Grundschule in Lübbenau das Prädikat »Schule mit besonderer Prägung«. Der hier verfolgte reformpädagogische Ansatz nach Peter Petersen eignet sich auch für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler.
Montessori
Mit der Montessori-Oberschule mit Primarstufe in Potsdam und der Georg-Klingenberg-Schule in Brandenburg an der Havel gibt es zwei Grundschulen, die nach dem reformpädagogischen Konzept von Maria Montessori arbeiten und durch die Form des offenen Unterrichts und die Freiarbeit individualisierte Lernprozesse für alle Leistungsgruppen befördern.
Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK)
In Brandenburg können leistungsstarke und begabte Grundschülerinnen und Grundschüler schon ab der 5. Jahrgangsstufe in Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) an ausgewählten Gymnasien und Gesamtschulen besonders gefördert werden. Informationen zur Förderung unterschiedlicher individueller Begabungsprofile ab Jahrgangsstufe 5 finden Sie im LänderSPECIAL Brandenburg unter Weiterführende Schulen.
Rechtliche Grundlagen
Frühe Einschulung
In Brandenburg besteht laut Schulgesetz (BbgSchulG) § 37 Abs. 4 die Möglichkeit der vorgezogenen Einschulung. Kinder, die bis zum 31. Dezember eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden.
Flexible Eingangsphase (FLEX)
Die Jahrgangsstufen 1 und 2 können laut § 19 Abs. 4 Brandenburgischem Schulgesetz (BbgSchulG) und § 9 der Grundschulverordnung (GV) des Landes Brandenburg als flexible Schuleingangsphase geführt werden.
Die flexible Schuleingangsphase ist ein Modell zur individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler und im Besonderen für die integrierende Förderung von leistungsstarken und (hoch)begabten Schülerinnen und Schülern geeignet. Der flexible Wechsel in die Jahrgangsstufe 3 nach einem oder zwei Schulbesuchsjahren ist, neben der vorgezogenen Einschulung, eine weitere Möglichkeit zur Flexibilisierung von Schullaufbahnen.
Drehtürmodell
Die Teilnahme am Unterricht höherer Klassen in einzelnen Fächern im Sinne des Drehtürmodells ist entsprechend der jeweiligen schulischen Gegebenheiten möglich und wird gemäß den Voraussetzungen an der Einzelschule organisiert. Landesweite einheitliche Regelungen gibt es nicht.
Überspringen in der Grundschule
Das Überspringen von Klassen in der Grundschule ist generell möglich. Gemäß § 12 Abs. 8 der Grundschulverordnung (GV) kann auch die sechste Jahrgangsstufe übersprungen werden. Damit ist das Springen in jeder Klassenstufe realisierbar.
Leistungs- und Neigungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6
Die brandenburgische Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung – GV) gewährleistet in § 8 Abs. 3 eine Leistungs- und Neigungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6, um eine begabungsgerechte Förderung in relativ homogenen Leistungsgruppen zu ermöglichen. Dabei wird der Unterricht im Klassenverband und in zeitlich begrenzten Lerngruppen erteilt, die nach Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen differenziert werden.
Lerngruppen, die nach Fähigkeiten und Leistungen differenziert werden, sind in der Regel in den Unterrichtsfächern Mathematik und Deutsch sowie in der Jahrgangsstufe 6 zusätzlich in der Fremdsprache zu bilden. Lerngruppen, die nach Neigungen differenziert werden, sind in der Regel in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften einzurichten.
Aufnahme in eine Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK)
Besonders leistungsstarke und begabte Schülerinnen und Schüler können ab Jahrgangsstufe 5 an ausgewählten Gymnasien und Gesamtschulen in Leistungs- und Begabungsklassen besonders gefördert werden. Eignungsfeststellung und Auswahlverfahren zur Aufnahme in eine LuBK sind in der Verordnung über die Genehmigung von Leistungs- und Begabungsklassen und über die Aufnahme in Leistungs- und Begabungsklassen (Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung - LuBKV), Abschnitt 3 § 9 und 10, geregelt.