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Schülerstudium an der Hochschule Mannheim

  • Förderangebot
  • Hochschulangebot
  • Frühstudium
  • Analog / vor Ort

Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall berechtigt werden, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen abzulegen sowie entsprechende Leistungspunkte zu erwerben und einzelne Studienmodule zu absolvieren. Ihre erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen werden bei einem späteren Studium anerkannt, wenn fachliche Gleichwertigkeit gegeben ist. (§ 64 Abs. 2 LHG). Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät.

Zielgruppe

  • Schüler/in Sek. II

Thema

  • Berufsorientierung

Gültig in diesem Bundesland: Baden-Württemberg.

Zugehörige Einrichtungen

Adresse

Paul-Wittsack-Straße 10
68163 Mannheim

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