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Förderprogramm Garantiefonds Hochschule für Zugewanderte

Im Rahmen des Förderprogramms Garantiefonds Hochschule unterstützt die Otto Benecke Stiftung e.V. junge Zuwanderinnen und Zuwanderer, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben wollen oder ein im Herkunftsland begonnenes Hochschulstudium beginnen oder fortsetzen wollen. Voraussetzung ist, dass sie als Geflüchtete, anerkannte Asylberechtigte und Spätaussiedler bzw. deren Angehörige in Deutschland leben. Zudem dürfen sie bei Aufnahme in das Programm das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Otto Benecke Stiftung e.V. arbeitet in enger Abstimmung mit der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule der Jugendmigrationsdienste zusammen. Diese berät die jungen Zuwanderinnen und Zuwanderer in allen Belangen der schulischen und beruflichen Integration und unterstützt sie bei der Aufnahme oder Fortsetzung eines Hochschulstudiums bzw. beim Einstieg in eine akademische Erwerbstätigkeit.

Gefördert werden Sprachkurse Deutsch (Level B2-C1), Sprachkurse Englisch (Level B2), TestDaF-, Telc C1 Hochschule- und DSH-Kurse, Vorbereitungskurse auf die Aufnahmeprüfung am Studienkolleg oder das Fachstudium, Studienkolleg und Sonderlehrgang.

Vor Aufnahme in die Förderung der Otto Benecke Stiftung e.V. ist ein Beratungsgespräch bei der örtlich zuständigen Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule obligatorisch.

Alle Informationen zur Art der Förderung und zur Bewerbung sind auf der Website der Otto Benecke Stiftung e.V. und auf der Website der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule zu finden.

Der Garantiefonds-Hochschulbereich wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zielgruppe

  • Studieninteressierte
  • Studierende

Thema

  • Berufsorientierung
  • Migration
  • Persönlichkeitsbildung

Zugehörige Einrichtungen

Adresse

Kennedyallee 105 - 107
53175 Bonn

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