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Rechtliche Grundlagen in Brandenburg

Headerbild für das LänderSPECIAL Brandenburg. Ein Pfeil zeigt auf das farblich hervorgehobene Bundesland Brandenburg. Dieses ist zusätzlich durch einen Kartenmarker gekennzeichnet.

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) und Bildungsgangverordnungen

Das Brandenburgische Schulgesetz (BbgSchulG) und die Bildungsgangverordnungen (Grundschulverordnung – GV und Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V) heben die Notwendigkeit der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern als Kernaufgabe schulischer Arbeit hervor und bilden den rechtlichen Rahmen für die Förderung begabter Kinder und Jugendlicher im Land Brandenburg.

Laut Brandenburgischem Schulgesetz (BbgSchulG) § 3 Abs. 1 ist es Aufgabe aller Schulen, jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu fördern. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sind besonders zu fördern. Im schulischen Unterricht werden Maßnahmen der Individualisierung des Lernens gezielt (auch) zur Förderung von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern eingesetzt. Besonders hervorzuheben sind individuelle Lernstandsanalysen als Basis individueller Lernpläne, eine arbeitsteilige Kleingruppenarbeit in fachbezogenen und fachübergreifenden Projekten mit höheren Ansprüchen an besonders begabte Schülerinnen und Schüler, der Einsatz von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern als Lernpatinnen und Lernpaten für Mitschülerinnen und Mitschüler und die Schaffung von Freiräumen für selbstbestimmtes eigenverantwortliches Lernen im Unterricht.

Gesetzliche Regelungen – Gesetze und Verordnungen