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Weiterführende Schulen

Gymnasien und Oberschulen mit besonderen Angeboten

Strukturelle Veränderungen

Der Gedanke der konsequenten Umsetzung der Inklusion hat auch zu einer tiefgreifenden Neustrukturierung bei den weiterführenden Schulen geführt. An den Oberschulen werden alle Kinder bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichtet. Die Individualisierung des Unterrichts geht einher mit der Fachleistungsdifferenzierung in verschiedenen Fächern, das heißt die Oberschulen bieten Unterricht auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus an.

In Verbindung mit dem Grundgedanken der Inklusion (Förderung aller Kinder auf dem jeweils individuellen Lernniveau) haben die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen an beiden Schulformen, Gymnasium und Oberschule, die Chance, ein auf ihre Fähigkeiten abgestimmtes Unterrichtsangebot zu erhalten. Durch die Fachleistungsdifferenzierung und die Profile, die alle weiterführenden Schulen inzwischen bieten, ergibt sich ein breit gefächertes Angebot, das auch besonders begabten Schülerinnen und Schülern ein ihren Neigungen entsprechendes Angebot oder Profil bieten kann.

Die Ganztagsschulen an den weiterführenden Schulen bieten aufgrund der Ausweitung der Lernzeit die Möglichkeit, vertiefende Angebote auch für besonders begabte Schülerinnen und Schüler zu machen. So gibt es Angebote in Robotik, Informatik und Forscher-AGs, die dann zum Beispiel auch am bundesweiten Wettbewerb Jugend forscht teilnehmen.

MINT-Profil

Ein besonderes Profil zur Förderung der MINT-Fächer findet sich an der Oberschule Findorff. Die Schule bietet besonders begabten Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufe in den MINT-Fächern das Profil Nachhaltige Technologie (Leistungskurs Physik mit den Grundkursen Chemie und Englisch; kombinierbare Leistungskurse sind Mathematik, Deutsch, Englisch, Geschichte, Geografie) in enger Kooperation mit dem Unternehmen Siemens und der Universität Bremen an. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, einen Tag in der Woche an der Uni zu lernen, zu forschen, am universitären Leben teilzunehmen und zu erfahren, wie Ergebnisse der Forschung in die Praxis umgesetzt werden. Zukunftsweisende Erfahrungen an der Schnittstelle von Forschung und Wirtschaft werden ermöglicht.

Musikprofil

Zahlreiche weiterführende Schulen haben Musikprofile bzw. halten zusätzliche Angebote im Bereich Musik vor. Die Senatorin für Kinder und Bildung ermöglicht darüber hinaus 13 Oberschulen im Sekundarbereich I über das Programm MUSUS - Musik und Schule eine Erweiterung ihres Angebots im Bereich Musik. Angebote werden in der Regel mit Kultur-Kooperationspartnern umgesetzt, zum Beispiel den Bremer Philharmonikern, der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen, dem Kammerensemble Konsonanz, der Musikschule Bremen und privaten Musikschulen sowie freien, im Deutschen Tonkünstlerverband organisierten Musikerinnen und Musikern.

Schulen mit Musikprofil
Die Gesamtschule Bremen-Ost kooperiert im Zukunftslabor auf einem gemeinsamen Campus mit der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen. Ziel ist die Entfaltung von Poten­zialen durch Musik insbesondere in einem benachteiligten Stadtteil mit großen sozialen Herausforderungen.

Zum Zukunftslabor

Sportprofil

»Eliteschule des Fußballs« und Sportbetonte Schule
An den folgenden beiden Schulen werden besonders sportbegabte Schülerinnen und Schüler in speziellen Sportklassen gefördert:

  • Gymnasium Links der Weser (»Eliteschule des Fußballs« für Jungen und Mädchen)
  • Oberschule Ronzelenstraße (Badminton, Golf, Handball, Hockey, Judo, Leichtathletik, Mädchenfußball, Radsport, Rhythmische Sportgymnastik, Schwimmen, Tanz, Tennis, Triathlon, Volleyball)

Für den Besuch der Sportklassen ist eine Sichtung durch die Sportverbände Voraussetzung.

Schulen mit Sportprofil
An den folgenden acht Schulen in Bremen werden Schülerinnen und Schüler in speziellen Sportarten oder allgemein sportlich gefördert:

Präambel

Bremen war eines der ersten Bundesländer, das die in der UN-Menschrechtskonvention geforderte Inklusion umgesetzt hat. So haben die Bremer Schulen schon seit der Schulrechtsreform 2009 den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln, siehe § 3 (4) des Bremischen Schulgesetzes (BremSchulG).

Die Umsetzung der Inklusion bedeutet für die Bremer Schulen, dass sie Unterricht konzipieren müssen, der in besonderem Maße der Individualisierung Rechnung trägt, um ein für alle Schülerinnen und Schüler qualitativ hochwertiges und auf den jeweiligen Lernstand angepasstes Angebot machen zu können.

Für eine erfolgreiche Umsetzung wurde als Rechts- und Handlungsgrundlage eine bis Ende des Schuljahres 2018/19 gültige »Erste Verordnung für unterstützende Pädagogik« verfasst, die unter anderem in § 8 (4) und § 10 (1) und (2) Hochbegabung definiert und Leitlinien und Maßnahmen für die Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler festlegt.

Informationen in kompakter Form zur Inklusion an Bremer Schulen mit Hinweisen zu Fachtagungen und einem Diskussionsforum wurde für alle an der Schulreform im Land Bremen aktiv Beteiligte und Interessierte mit der Website Bremer Portal Inklusion geschaffen.

Zugehörige Angebote