Zum Hauptinhalt der Seite springen

Förderangebot

Bewerben für den »Bundeswettbewerb Gesang Berlin«

Sängerinnen und Sänger für Oper, Operette und Konzert im Alter zwischen 17 und 30 Jahren können sich noch bis zum 01. Oktober 2020 für den »Bundeswettbewerb Gesang Berlin« bewerben. Die bundesweiten Vorauswahlen beginnen am 20. Oktober und werden in neun Städten durchgeführt. Die Abschlusskonzerte sind für Anfang Dezember in Berlin geplant. Die Preisträger des Wettbewerbs erwarten Geldpreise in einer Gesamthöhe von 50.000 Euro. Die Anmeldegebühr beträgt 30 Euro.

Der »Bundeswettbewerb Gesang Berlin« fördert und präsentiert singenden Nachwuchs für deutschsprachige Bühnen und wird gefördert aus Mitteln der »LOTTO-Stiftung Berlin« und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Zum Wettbewerb

Zu den Teilnahmebedingungen

Thematisch passende Inhalte

Weitere News