Der schulpsychologische Dienst ist für die allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren zuständig. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.
Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligte bei schulbezogenen Problemen,
- Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
- Lehrkräftefortbildung und
- Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge.
Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle Klientinnen und Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle.
Alle Informationen zu den Aufgaben und zum Konzept des schulpsychologischen Dienstes in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Website der Landesregierung Schleswig-Holstein.