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Grundschulen

Schulische Begabtenförderung in den Jahrgangsstufen 1 bis 4

Die Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind so gestaltet, dass alle Schülerinnen und Schülern ihren Möglichkeiten entsprechende Lern- und Entwicklungschancen erhalten. Der Unterricht an den Schulen wird dem Entwicklungs- und Lernstand der Kinder angepasst, um sie innerhalb des Klassenverbandes individuell fördern und fordern zu können (siehe Glossar Binnendifferenzierung).

Besonders begabte Grundschülerinnen und Grundschüler mit festgestellter Hochbegabung erhalten in Mecklenburg-Vorpommern, geregelt durch die Nummern 1, 3 und 10 der Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Grundschule, alle Möglichkeiten der zusätzlichen Förderung:

  • Besuch der Schuleingangsphase in einem Zeitraum von nur einem Schuljahr
  • Überspringen von Jahrgangsstufen
  • Effektive Lernstrategien
  • Teilungsunterricht
  • Unterricht in höheren Klassen
  • Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten

Für die Beratung und Diagnostik sowie die Feststellung von Hochbegabung eines Kindes ist der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie an den vier Staatlichen Schulämtern in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin zuständig. Mehr Informationen finden Sie hier im LänderSPECIAL.

»klasse!« Das Schulmagazin für Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2017/2018 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Beispielschulen

Wir stellen fünf Grundschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor, die exemplarisch zeigen, wie Kinder von der ersten Klasse an entsprechend ihrem individuellen Entwicklungsstand erfolgreich gefördert und gefordert werden können, wie ihre Talente entdeckt werden können und welche Möglichkeiten der Förderung es gibt, um sie beim Erwerb zusätzlicher Fähigkeiten beispielsweise im sprachlichen, musischen, sportlichen, künstlerischen oder naturwissenschaftlich-technischen Bereich zu unterstützen.

Umsetzung der Förderung

Die Umsetzung der Begabtenförderung im schulischen wie außerschulischen Bereich erfolgt unter anderem durch diese Maßnahmen:

  • Differenzierter Unterricht
  • Jahrgangs- und klassenübergreifender Unterricht
  • Bestenförderung in bestimmten Fächern wie zum Beispiel Deutsch und Mathe
  • Frühes Erlernen einer Fremdsprache (schon ab der 1. Klasse)
  • Handlungs- und erlebnisorientierter Unterricht
  • Entdeckendes Lernen
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Wahlkurse
  • Außerschulische Projekte
  • Teilnahme an Wettbewerben
Projekt »Brückenbauer« - Begabungsförderung in der Grundschule

Seit dem Schuljahr 2012/13 stellt der Schulamtsbereich Greifswald eine Möglichkeit zur Beschulung besonders begabter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. In Kooperation mit den Grundschulen des Schulamtsbereichs und dem Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Greifswald, Schule mit dem Förderschwerpunkt »Hochbegabung«, wurde das Projekt »Brückenbauer« gestartet. Ziel der Initiative ist es, begabte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zu fördern, indem sie als unterrichtsergänzendes Angebot Projekte am Gymnasium durchführen. Dabei steht nicht der Aufbau fachspezifischer Kenntnisse im Vordergrund, sondern vielmehr die Entwicklung von Kreativität, Teamfähigkeit und Methodenkenntnis.

Die Schülerinnen und Schüler arbeiten für circa 6 Wochen am Gymnasium und realisieren dort durch geschultes Personal eine gemeinsame Projektarbeit. Diese wird angemessen dokumentiert und am Ende präsentiert. Nach einer Pause von 4 Wochen beginnt der nächste Projektzyklus.

Das Lehrerteam des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums steht in engem Kontakt mit den beteiligten Grundschulen und bietet darüber hinaus Möglichkeiten zum Austausch und zur Fortbildung im Bereich »Begabungsförderung in der Grundschule« an.

Mit dem Schuljahr 2020/21 wurde das Projekt im Rahmen der vom Land Mecklenburg-Vorpommern aufgelegten Initiative »Schulversuche Inklusion« um eine digitale Komponente erweitert, die die Reichweite der Förderung vergrößern soll.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Uwe Röser, Koordinator »Hochbegabung«, Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Greifswald.

Präambel

Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern haben den Auftrag, an die individuellen Lernausgangslagen und Entwicklungsvoraussetzungen aller Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Auf der Grundlage innerer und äußerer Differenzierungsmaßnahmen sollen sie umfassend und individuell von Anfang an gefördert werden, um sie zum bestmöglichen Schulabschluss zu führen und sie auf Beruf und Studium optimal vorzubereiten.

Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler gibt es Grundschulen mit differenzierten Lernangeboten, weiterführende Schulen mit besonderen Profilen und Klassen für Hochbegabte wie auch anerkannte Musik- und Sportgymnasien. Zwei Schulen in freier Trägerschaft ergänzen das Schulwesen Mecklenburg-Vorpommerns durch Konzepte zur Förderung besonders leistungsstarker Kinder und Jugendlicher.

Um eine erfolgreiche Bildung aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage von Empfehlungen einer Expertenkommission eine Strategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem des Bundeslandes beschlossen. Ziel der inklusiven Schule ist es, alle Schülerinnen und Schüler - mit und ohne Behinderung, leistungsstarke und lernschwache - von Anfang an gemeinsam in einer Schulklasse zu unterrichten. Der Inklusionsprozess soll schrittweise und flächendeckend umgesetzt werden. Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler sind besondere Fördermaßnahmen vorgesehen.

Zugehörige Angebote